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   BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11   

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BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11 (https://dejure.org/2013,11672)
BPatG, Entscheidung vom 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11 (https://dejure.org/2013,11672)
BPatG, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 26 W (pat) 545/11 (https://dejure.org/2013,11672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren "Albert Ballin/ballin (Wort-Bildmarke)" - keine Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "Albert Ballin/ballin (Wort-Bildmarke)" - keine Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren "Albert Ballin/ballin (Wort-Bildmarke)" - keine Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11
    Die Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren führt dazu, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. u. a. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 437, 438 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).

    Bei Marken, die wie die angegriffene Marke aus einem Vor- und einem Familiennamen gebildet sind, ist nach aktueller ständiger Rechtsprechung davon auszugehen, dass einem Nachnamen nicht schon deshalb eine prägende Bedeutung oder eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommt, weil er als Nachname wahrgenommen wird (BGH GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May).

    Sie kommt in Betracht, wenn die nur aus dem Nachnamen bestehende ältere Marke kraft Benutzung über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügt, welche bereits im Zeitpunkt der Anmeldung der jüngeren Marke vorgelegen hat und in dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt noch fortbesteht (BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11
    Der Grad der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen ist dabei nach Klang, Schriftbild und Sinngehalt zu beurteilen, wobei die hinreichende Übereinstimmung in einer Richtung ausreicht, um eine Verwechslungsgefahr zu bejahen (BGH GRUR 2006 859 - Malteserkreuz; GRUR 2006, 60 - coccodrillo).

    Der Bestandteil "Ballin" weist in der angegriffenen Marke auch keine selbständig kennzeichnende Stellung (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz) auf.

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11
    Der Bestandteil "Ballin" weist in der angegriffenen Marke auch keine selbständig kennzeichnende Stellung (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz) auf.
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11
    Ob dies der Fall ist, ist grundsätzlich allein anhand der betreffenden Marke selbst, d.h. ohne Rücksicht auf die Vergleichsmarke, zu beurteilen (BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; GRUR 2002, 342, 343 - Astra/Estra-puren).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11
    Zwar kann eine unmittelbare Verwechslungsgefahr von Marken auch gegeben sein, wenn der Gesamteindruck einer mehrteiligen Marke gerade durch den mit der Gegenmarke übereinstimmenden Bestandteil geprägt wird und die übrigen Bestandteile demgegenüber weitgehend in den Hintergrund treten und daher für den Gesamteindruck des Zeichens vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 865 - Mustang).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11
    Zwar kann eine unmittelbare Verwechslungsgefahr von Marken auch gegeben sein, wenn der Gesamteindruck einer mehrteiligen Marke gerade durch den mit der Gegenmarke übereinstimmenden Bestandteil geprägt wird und die übrigen Bestandteile demgegenüber weitgehend in den Hintergrund treten und daher für den Gesamteindruck des Zeichens vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 865 - Mustang).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11
    Vielmehr hat der Verkehr gerade im Modebereich, in dem er an die Verwendung von Kennzeichen aus vollständigen, den Vor- und Familiennamen umfassenden Namen gewöhnt ist, im Allgemeinen keinen Anlass, sich nur am Nachnamen zu orientieren (BGH GRUR 1999, 241 - Lions/Patrick Lions).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich der Verkehr in aller Regel an dem aus Vor- und Familiennamen gebildeten Gesamtnamen orientiert, zu dessen Individualisierung auch der Vorname wesentlich beiträgt (EuGH GRUR 2010, 233 ff. - Barbara Becker/Becker; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; BGH GRUR 2000, 1031, 1032 "Carl Link").
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11
    Ob dies der Fall ist, ist grundsätzlich allein anhand der betreffenden Marke selbst, d.h. ohne Rücksicht auf die Vergleichsmarke, zu beurteilen (BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; GRUR 2002, 342, 343 - Astra/Estra-puren).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98

    Carl Link; Gesamteindruck einer Marke

    Auszug aus BPatG, 06.02.2013 - 26 W (pat) 545/11
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich der Verkehr in aller Regel an dem aus Vor- und Familiennamen gebildeten Gesamtnamen orientiert, zu dessen Individualisierung auch der Vorname wesentlich beiträgt (EuGH GRUR 2010, 233 ff. - Barbara Becker/Becker; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; BGH GRUR 2000, 1031, 1032 "Carl Link").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • EuGH, 06.10.2009 - C-301/07

    PAGO International - Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

  • EuG, 12.07.2006 - T-277/04

    'Vitakraft-Werke Wührmann / OHMI - Johnson''s Veterinary Products (VITACOAT)' -

  • OLG Köln, 01.09.2006 - 6 U 15/06

    Vertrieb von Schulbüchern (Lernhilfen) unter der Bezeichnung "Schlaufuchs" bzw.

  • BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 23/06

    Verwechslungsgefahr zwischen dreidimensionalen Marken - Longneck-Flasche

  • BPatG, 03.08.2010 - 24 W (pat) 35/07

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stradivari/Stradivarius(Wort-Bildmarke)" - teilweise

  • BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 560/19
    Vielmehr gilt die grundsätzliche Annahme, dass sich der Verkehr in aller Regel an dem aus Vor- und Familiennamen gebildeten Gesamtnamen orientiert, zu dessen Individualisierung auch der Vorname wesentlich beiträgt, sofern nicht besondere Bezeichnungsgewohnheiten auf dem jeweiligen Waren- bzw. Dienstleistungssektor einen speziellen Erfahrungssatz ergeben (vgl. EuGH GRUR 2010, 233 ff. - Barbara Becker/BECKER ONLINE PRO/BECKER; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; BGH GRUR 2000, 1031, 1032 "Carl Link"; BPatG GRUR 2014, 387 - SashaFabiani, SashaFabiani/FABIANI; Beschluss vom 02.09.2014, 27 W (pat) 68/13 - T.HAHN/PETER HAHN; Beschluss vom 06.02.2013, 26 W (pat) 545/11 - Albert Ballin/ballin).

    Gerade im Modebereich, in dem die angesprochenen Verkehrskreise an die Verwendung von Kennzeichen aus vollständigen, den Vor- und Familiennamen umfassenden Namen gewöhnt sind, hat der Verkehr im Allgemeinen keinen Anlass, sich nur am Nachnamen zu orientieren (so auch die von der Beschwerdeführerin zitierte Entscheidung des BPatG, 26 W (pat) 545/11 - Albert Ballin/ballin; BGH GRUR 1999, 241 - Lions/Patrick Lions).

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